Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung des Angebots der SHERIFF Security AG, Oberhofstettenstrasse 36, 9012 St.Gallen, Schweiz

(Stand: Juni 2025)


I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der SHERIFF Security AG, einschließlich Beratung und Auskünfte. Sie sind mit Auftragserteilung durch den Kunden verbindlicher Vertragsbestandteil.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der SHERIFF Security AG ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

II. Vertragsinhalt

Vorvertragliche Mitteilungen (z.B. Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge) sind unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Für Inhalt und Umfang des Vertrags ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung der SHERIFF Security AG maßgeblich. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Technische Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder zur Optimierung der Leistung bleiben vorbehalten.

III. Preise

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und ab Werk bzw. Lager St.Gallen. Verpackungs-, Montage- und Versandkosten sind – sofern nicht anders vereinbart – nicht im Preis enthalten.
Sollten sich Steuern, Abgaben oder Kostenfaktoren (wie Löhne, Materialkosten) nach Vertragsschluss ändern, ist SHERIFF Security AG berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10 % steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.

IV. Lieferzeiten, Lieferung, Gefahrenübergang

Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich als verbindlich bestätigt. Die Lieferfrist beginnt nach Zugang der Auftragsbestätigung und Klärung aller Ausführungseinzelheiten.
Bei höherer Gewalt (z.B. Materialmangel, Streik, behördliche Maßnahmen, Transportprobleme) verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Schadensersatzansprüche wegen Verzögerungen sind ausgeschlossen.
Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Kunden oder an einen von ihm bestimmten Dritten über. Teillieferungen sind zulässig.

V. Montage und Instandhaltung

Für Montage und Wartung gelten ergänzend folgende Bedingungen:

  • Der Kunde hat auf eigene Kosten Hilfspersonal, Werkzeuge, Betriebskraft, Wasser, Lagerräume, Schutzmaßnahmen sowie alle notwendigen Vorbereitungen zur Verfügung zu stellen.

  • Alle statischen, technischen und sicherheitsrelevanten Informationen sind rechtzeitig bereitzustellen.

  • Die Kosten für umweltgerechte Entsorgung ausgebauter Teile trägt der Kunde.

  • Soweit die Montage nach Aufwand abgerechnet wird, sind sämtliche Arbeits-, Reise-, Material- und Zusatzkosten separat zu vergüten.

VI. Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach schweizerischem Recht berechnet.
SHERIFF Security AG ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung bis zu 50 % zu verlangen.
Teilzahlungen können bei Teilleistungen gefordert werden.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

VII. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SHERIFF Security AG.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Zugriffe Dritter unverzüglich zu melden.

VIII. Mängelansprüche

Bei Mängeln hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Rücktritt oder Minderung verlangen.
Keine Mängelansprüche bestehen bei unsachgemäßer Behandlung, natürlichen Verschleiß, Eingriffen Dritter oder Änderungen ohne Zustimmung von SHERIFF Security AG.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung, sofern nicht anders vereinbart.

IX. Haftung

SHERIFF Security AG haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, sofern keine Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
Eine Haftung für Folgeschäden (z.B. infolge Diebstahl, Einbruch, Nichtfunktionieren der Anlage) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel oder Unregelmäßigkeiten unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

X. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist St.Gallen, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig.

XI. Datenschutz

SHERIFF Security AG ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsabwicklung zu speichern und zu verarbeiten, unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

XII. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle Angebote, Planungen, Unterlagen und Programme der SHERIFF Security AG sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Vervielfältigung oder Weitergabe ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
Der Kunde verpflichtet sich, überlassene Software nur für eigene Zwecke zu nutzen und sie nicht an Dritte weiterzugeben.

XIII. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung zu vereinbaren.